Compliance

Compliance

…bedeutet die Einhaltung von Verhaltensmaßregeln, Gesetzen und Richtlinien und das ist grundsätzlich ganz einfach:

Steuerlich absetzbar sind Werbeartikel bis € 35,00 (netto) / Jahr/ Empfänger. Hierbei zählen alleine die Kosten für den Artikel, nicht die für den Versand und die Verpackung. Die Empfänger der Werbeartikel werden namentlich aufgeführt.

Streuartikel, Mailingverstärker und Messeteaser fallen selbstverständlich nicht unter diese Regelung. Bis € 5,00 /je Stück besteht keine Verpflichtung einer Bekanntgabe der Empfänger.

Für den „Beschenkten“ gilt:
Der Fiskus setzt Werbeartikel Geschenken gleich, d.h.
Über 10,- € (netto) u.U. Betriebseinnahme beim Empfänger. Schenkender kann Steuer übernehmen (ca. 30 %)

Ansonsten gelten die Unternehmens-Richtlinien um für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Grenzen des Erlaubten klar abzustecken.

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