…bedeutet die Einhaltung von Verhaltensmaßregeln, Gesetzen und Richtlinien und das ist grundsätzlich ganz einfach:
Steuerlich absetzbar sind nach unserem Wissen (Stand Januar 2025) Werbeartikel bis € 35,00 (netto) / Jahr/ Empfänger. Hierbei zählen alleine die Kosten für den Artikel, nicht die für den Versand und die Verpackung. Die Empfänger der Werbeartikel werden namentlich aufgeführt. Geschenke sind auf einem Sonderkonto zu verbuchen. Beim Überschreiten des obigen Betragsmuss der Beschenkte das Werbegeschenk als Betriebseinnahme verbuchen. Schenkender kann aber die Steuer übernehmen (ca. 30 %). Ausnahme: Geschenke, die konkret im Beruf genutzt werden können.
Streuartikel, Mailingverstärker und Messeteaser fallen selbstverständlich nicht unter diese Regelung. Bis € 10,00 /je Stück besteht keine Verpflichtung einer Bekanntgabe der Empfänger.
Werbegeschenke an Mitarbeiter gelten als Betriebsausgabe, wenn
Ansonsten gelten die Unternehmens-Richtlinien, die für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Grenzen des Erlaubten klar abzustecken.